Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltungsbereich
Gegenstand dieser Bedingungen sind Lieferungen und Leistungen des Christian Kellner, nachfolgend Kellner, im IT-Umfeld.

Es werden von Kellner insbesondere folgende Lieferungen und Leistungen erbracht:

– Netzwerke
– Hard- und Software
– IT-Services
– Server Administration und Konfiguration

Der Umfang der von Kellner im einzelnen geschuldeten Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, ggf. aus dem Pflichtenheft und diesen Vertragsbedingungen.

 

2. Durchführung des Auftrags
Kellner erbringt seine Leistung mit Sorgfalt unter Beachtung des aktuellen Stands der Technik. Ändert der Kunde im Rahmen eines Auftrages seine Anforderungen, kann Kellner eine angemessene Anpassung seiner Vergütung verlangen, soweit sich die Änderung darauf auswirkt. Vereinbarte Fertigstellungstermine verschieben sich in einem solchen Falle entsprechend. Vereinbarte Termine verlängern sich auch bei Auftreten von nicht von Kellner zu vertretenden Störungen und allen Fällen höherer Gewalt. Liefer- und Leistungsfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Von Kellner aufgrund von Wünschen des Kunden festgesetzte Termine sind nach Rückbestätigung durch Kellner für den Kunden verbindlich. Bei nachträglichen terminlichen Änderungswünschen behält Kellner sich vor, Mehraufwand zu berechnen. Kellner ist berechtigt, sich zur Leistungserbringung Dritter zu bedienen. Es können auch Teillieferungen und Teilleistungen erbracht werden. Kellner berechnet bei Einsätzen vor Ort die vom Kunden bestätigten Aufwendungen anhand von
Tätigkeitsnachweisen. Vollbrachte Arbeitszeit wird auf volle halbe Stunden aufgerundet.

 

3. Kooperation, Mitwirkung und Beistellung
Der Kunde erbringt als wesentliche Vertragspflicht vereinbarte und sonstige Mitwirkungsleistungen sowie Beistellungen in der erforderlichen Qualität und zu den vereinbarten Terminen. Werden Mitwirkungsleistungen und/oder Beistellungen durch den Kunden mangelhaft, nicht oder nicht fristgemäß erbracht, verlieren vereinbarte Liefer- und Leistungstermine ihre Gültigkeit. In diesem Fall behält Kellner sich vor, die durch den Ausfall entstandene Kosten zu berechnen.

 

4. Vergütung
Der Kunde zahlt an Kellner die vereinbarte Vergütung zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Die Preise und Vergütungen ergeben sich aus dem jeweils gültigen Angebot von Kellner sofern nichts anderes vereinbart ist. Sofern eine Berechnung nach Aufwand vereinbart ist, kann monatlich abgerechnet werden.

Bei Dienstleistungen mit Festpreisvereinbarungen gelten folgende Zahlungsvereinbarungen:

– 30 % des Festpreises nach Vertragsabschluss
– 30 % des Festpreises nach Ablauf von 1/3 der vorgesehenen   Bearbeitungszeit
– 30 % des Festpreises nach Ablauf von 2/3 der vorgesehenen   Bearbeitungszeit
– 10 % des Festpreises nach Abnahme

Sofern Berechnung eines Festpreises vereinbart ist und sich nach Fertigstellung des Feinkonzeptes zeigt, dass die Realisierung zu einem unvorhergesehenen Aufwand um mehr als 10 % des Festpreises führt, kann Kellner eine Anpassung des Projektpreises verlangen. Bei Produkten wird der Preis mit Lieferung zur Berechnung sofort fällig. Reisekosten und Spesen werden zu den im Angebot von
Kellner ausgewiesenen Sätzen berechnet.

 

5. Liefer- und Zahlungsbedingungen
Kellner ist berechtigt Aufträge abzulehnen, sofern der Kunde eine für Kellner nicht zufriedenstellende Bonität aufweist. Rechnungen über gelieferte Ware sind innerhalb von 10 Tagen, jegliche anderen Leistungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich eine anderweitige
Vereinbarung vorliegt. Angebotspreise über Ware gelten ab Werk einschließlich Verpackung. Der Kunde kann sich bei seinen Warenbestellungen zwischen Selbstabholung oder kostenpflichtigem Versand entscheiden. Die Versandkosten betragen mindestens 8,00 EUR. Bei Rechtsgeschäften mit Kaufleuten gerät der Besteller mit der Fälligkeit der Forderung in Verzug, ohne dass es einer
Mahnung bedarf. Mahngebühren werden mit einem Satz von 5 % über dem bei Mahnungserstellung gültigen Diskontsatz des Rechnungsbetrages, mindestens jedoch 10,00 EUR, berechnet. Eine Aufrechnung ist für den Kunden nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig. Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben gelieferte Produkte Eigentum von Kellner.

 

6. Abnahme
Sofern es für Leistungen vereinbart ist, unterliegen diese der Abnahme. Für abgrenzbare Teilleistungen kann Kellner die Durchführung von Teilabnahmen verlangen. In diesem Fall gilt die Gesamtleistung mit der letzten Teilabnahme als abgenommen. Kellner erklärt dem Kunden gegenüber die Abnahmefähigkeit
der Leistung. Nach dieser Erklärung hat der Kunde die jeweilige Leistung zuvor zu testen und innerhalb von 10 Tagen die Abnahme zu erklären. Die Abnahme ist zu erklären, wenn die Leistung in wesentlichen Teilen den in den Leistungsbeschreibung vereinbarten Forderungen entspricht. Die Abnahme gilt vom Kunden auch mit Unterzeichnung des Einsatzberichtes als erklärt.

 

7. Gewährleistung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate. Kellner ist im Gewährleistungsfall berechtigt, zunächst durch Nachbesserung oder Nachlieferung, auch in Form eines Updates oder einer Umgehungslösung, den Mangel zu beseitigen. Falls es Kellner nicht gelingt, einen Mangel innerhalb einer angemessenen Frist zu beseitigen, ist der Kunde unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, wahlweise Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

 

8. Schutzrechtsverletzungen
Im Falle einer Verletzung eines Schutzrechtes Dritter wird Kellner nach eigener Wahl und auf eigene Kosten die von Kellner erbrachte Leistung bzw. Lieferung so abändern, dass diese nicht mehr verletzend ist oder dem Kunden das Nutzungsrecht verschaffen oderdie von Kellner erbrachten Leistungen oder Lieferungen unter Rückzahlung der Vergütung abzüglich einer angemessenen Nutzungsgebühr zurücknehmen. Kellner haftet nicht für Schutzrechtsverletzungen,
die auf eingebrachten Unterlagen oder Informationen sowie einer nicht vereinbarungsgemäßen Verwendung der Leistung / des Produktes beruhen. Dies gilt insbesondere auch für vom Kunden verwendete Software.

 

9. Haftung
Zum Ersatz von Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist Kellner nur verpflichtet,

– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in voller Höhe
– bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft in Höhe des vorhersehbaren
Schadens
– in allen anderen Fällen nur bei Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht,   wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet
wird.

Bei zu vertretendem Überschreiten verbindlicher Liefer- und Leistungsfristen ist der Kunde berechtigt, für jede vollendete Woche des Verzugs pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 0,5 % des rückständigen Auftragswertes zu verlangen, max. jedoch 5 % hieraus. Für den Verlust von Daten haftet Kellner nur während der Projektdurchführung und in dem Umfang, den der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Datensicherung von mindestens einmal täglich nicht vermeiden konnte. Kellner haftet für Viren in von Kellner benutzten Programmen bzw. auch
von Kellner benutzten Datenträgern nur insoweit, als diese bei Benutzung und/oder Überlassung an den Kunden bereits mit Viren befallen und der Virus erkennbar war. Der Kunde ist zur Installation eines aktuellen Virenschutzprogrammes verpflichtet. Die Haftung für verdeckte Mängel ist ausgeschlossen.

 

10. Geheimhaltung
Die Vertragspartner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Informationen und Unterlagen. Der Kunde erklärt sich mit einer Nennung in der Kellner-Referenzliste einverstanden, in der lediglich Firmenname, Standort und die Tätigkeitsfelder genannt werden. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, dieses mündlich oder schriftlich auszuschließen. Kellner wird ihn dann umgehend aus der Referenzliste entfernen.

 

11. Sonstige Bestimmungen
Erweist sich eine Bestimmung als unwirksam oder nichtig, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmung im übrigen nicht. In diesem Fall werden sich die Vertragspartner auf wirksame Ersatzbestimmungen einigen, die den unwirksam in ihrem Regelungsgehalt möglichst nahe kommen. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Bestimmungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen
Verzicht auf das Schriftformerfordernis. Sofern der Kunde Kaufmann ist, gilt für alle Rechtsstreitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag als Gerichtsstand für beide Parteien Kelheim als vereinbart. Es findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle vertraglich geschuldeten Lieferungen und Leistungen ist Bad Abbach.